Fördermittel für Fenster und Türen

So erhalten Sie Zuschüsse für Neubau und Sanierung

Für eine Erneuerung der Fenster besteht die Möglichkeit Fördermittel in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen oder zinsvergünstigen Darlehen zu erhalten. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt als nationale Förderbank Deutschlands Förderprogramme für komplette Modernisierungsmaßnahmen sowie auch für Einzelmaßnahmen. Diese sind in die beiden Rubriken Energieeffizient Sanieren und Altersgerecht Umbauen eingeteilt.

Energieeffizient Sanieren

Mit dieser Produktgruppe soll die Finanzierung von Maßnahmen zur Senkung des CO2-Ausstoßes und zur Energieeinsparung unterstützt werden. So werden einzelne Sanierungsmaßnahmen sowie eine Kombination von Modernisierungsmaßnahmen zum KfW-Effizienzhaus gefördert. Für den Austausch Ihrer Fenster sind zwei Produkte relevant:

Investitionszuschuss zur Energieeffizienz

Förderhöhe und -gegenstand

  • Maximale Investitionskosten von 120.000 Euro mit einem Zuschuss von bis zu 40 % (max. 48.000 Euro je Wohneinheit) für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
  • Maximale Investitionskosten von 50.000 Euro mit einem Zuschuss von bis zu 20 % (max. 10.000 Euro je Wohneinheit) für Einzelmaßnahmen
  • Mindestzuschusshöhe von 300 Euro

Weitere Informationen: Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Programm 430)

Kredit zur Energieeffizienz

Förderhöhe und -gegenstand

  • Zinssatz von 0,75 % p. a. Sollzins
  • Max. Kredithöhe von 120.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 % (48.000 Euro) für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
  • Max. Kredithöhe von 50.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss bis zu 20 % (10.000 Euro) für Einzelmaßnahmen

Weitere Informationen: Energieeffizient Sanieren – Kredit (Programm 151/152)

Liste förderfähiger Maßnahmen

Welche einzelnen Sanierungsmaßnahmen speziell für Fenster (und auch für Außentüren) förderfähig sind, finden Sie auf der Liste der förderfähigen Maßnahmen, Seite 7 bis 9. Ebenso gibt die KfW technische Mindestanforderungen vor.

Hinweis: Aufgrund der Komplexität energetischer Baumaßnahmen ist das Einschalten eines spezialisierten Energieberaters für die Inanspruchnahme einer KfW-Förderung notwendig. In Zusammenhang mit den oben genannten Programmen können dessen Kosten über das Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung mit 50 %, max. 4.000 € bezuschusst werden.

Die KfW fördert Maßnahmen für altersgerechten Umbau von Häusern. Somit soll einerseits die Sicherheit erhöht, andererseits Barrieren im Wohnungsbestand verringert werden.

Hinweis: Der Einbau neuer einbruchhemmender/barrierearmer Fenster- und Fenstertüren wird ausschließlich über die Produktgruppe Energieeffizient Sanieren gefördert. Jedoch wird mit den folgenden Produkten die Anschaffung einbruchhemmender/barrierearmer Hauseingangstüren sowie der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und Türen finanziell unterstützt.

 

Förderhöhe und -gegenstand

Programm 159

  • Zinssatz ab 0,78 % effektiver Jahreszins
  • Maximale Kredithöhe von 50.000 Euro
  • Für Maßnahmen sowohl der Barrierereduzierung als auch des Einbruchschutzes

Die förderfähigen Maßnahmen sowie die technischen Mindestanforderungen können Sie dem Merkblatt entnehmen.

Weitere Informationen: Altersgerecht Umbauen – Kredit (Programm 159)

Barriere-Reduzierung

Förderhöhe und -gegenstand

Programm 455-B

  • Mind. Investitionskosten von 2.000 Euro; Max. Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • Zuschuss von bis zu 12,5 % (6.250 Euro) für den Standard Altersgerechtes Haus
  • Zuschuss von bis zu 10 % (5.000 Euro) für Einzelmaßnahmen

Die förderfähigen Maßnahmen sowie die technischen Mindestanforderungen können Sie dem Merkblatt entnehmen.

Weitere Informationen: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (Programm 455-B)

Einbruchschutz

Förderhöhe und -gegenstand

Programm 455-E

  • Mindestens Investitionskosten von 500 Euro; Max. Investitionskosten von 15.000 Euro pro Wohneinheit
  • Zuschuss von 20 % für die ersten 1.000 Euro Investitionskosten, 10 % Zuschuss für die restlichen Investitionskosten (somit max. 1.600 Euro)

Die förderfähigen Maßnahmen sowie die technischen Mindestanforderungen können Sie dem Merkblatt entnehmen.

Weitere Informationen: Einbruchschutz – Investitionszuschuss (Programm 455-E)


Bei sämtlichen Förderprogrammen gilt:

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, sonst besteht kein Anspruch auf Förderung.


Brömse-Tipp: Kombinieren Sie Förderprogramme der KfW!

Weitere Informationen: Förderprodukte clever kombiniert!


Förderprogramme und Bonuszahlungen

Über die bundesweiten Fördermittel hinaus gibt es auf regionaler Ebene weitere Fördermöglichkeiten. Im Rahmen einer energieeffizienten Sanierung kann beispielsweise speziell in Sachsen-Anhalt über das zinsvergünstige Darlehen „Sachsen-Anhalt-Modern“ der Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Erneuerung Ihrer Fenster gefördert werden. Bei einem effektiven Jahreszins ab 0,40% kann ein Kredit in Höhe von maximal 50.000 Euro (mind. 10.000 Euro) gewährt werden. Auch hier existiert eine Liste der förderfähigen Maßnahmen und der technischen Mindestanforderungen.

Hinweis: Eine Darlehensfinanzierung über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt setzt eine Ablehnung bzw. lediglich eine Teilfinanzierung der Hausbank voraus. Jedoch können die Programme der KfW mit dem Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt kombiniert werden.

Haben Sie die Möglichkeit auf Fördermittel verpasst und bereits mit ihren Vorhaben begonnen, besteht allerdings eine weitere Chance Kosten zu sparen.

Seit dem 01.01.2020 gibt es als Alternative zu Förderprogrammen die Möglichkeit, einen Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden, in Anspruch zu nehmen. Demnach kann die Steuerlast um 20% – maximal 40.000 Euro – für einen Zeitraum von 3 Jahren reduziert werden. Die Verteilung sieht wie folgt aus:

  • Jahr der Maßnahme 7% der Kosten (max. 14.000 Euro)
  • Zweites Jahr 7% der Kosten (max. 14.000 Euro)
  • Drittes Jahr 6% der Kosten (max. 12.000 Euro)

Dieser Steuereinsparung gilt zunächst für 10 Jahre, was einen Abschluss der Sanierungsarbeiten in 2030 bedingt.

Der Bonus kann für die Erneuerung von Fenstern und Außentüren in Anspruch genommen werden. Dabei ist es unerheblich, ob Einzelmaßnahmen stattfinden oder eine ganzheitliche Sanierung vorgenommen wird. Die förderfähigen Kosten werden in der Einkommenssteuererklärung angegeben. Die Kosten für einen Energieberater können auch mit 50 % steuerlich geltend gemacht werden. Jedoch besteht keine Verpflichtung einen Energieberater in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzungen:

  • Der Steuerbonus gilt für alle Eigentümer selbstbewohnter Wohnhäuser und Eigentumswohnungen, die sich innerhalb der EU bzw. innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes befinden.
  • Das Gebäude muss bei der Sanierung älter als 10 Jahre sein.
  • Wie bei der KfW-Förderung ist die Inanspruchnahme eines Fachbetriebes Pflicht, der die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt (Diese Bestätigung muss mit der Einkommensteuerklärung eingereicht werden.).
  • Die Sanierer müssen in der Zeit während der Nutzung des Steuerbonus das entsprechende Wohnhaus bzw. die entsprechende Eigentumswohnung selbst bewohnen.

Die Anforderungen an das Fachunternehmen sowie an die Erneuerung der Fenster und Außentüren können sie der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) unter § 2 bzw. Anlage 4 entnehmen.

Hinweis: Der Steuerbonus kann nicht mit Förderprogrammen kombiniert werden. Weiterhin können die Ausgaben nicht zusätzlich als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder sonstige Steuerbegünstigungen angegeben werden. Eine doppelte Förderung ist somit ausgeschlossen.

www.effizienzhaus-online.de/steuerbonus-haussanierung

Ebenfalls können die Einbauarbeiten der Fenster selbst nach § 35a Einkommensteuergesetz steuerlich geltend gemacht werden. Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen gilt für 20% der Kosten bis zu einem Maximalwert von 6.000 Euro (somit max. 1.200 Euro). Es sind sowohl die Arbeits- als auch die Fahrtkosten (einschließlich Mehrwertsteuer) begünstigt, allerdings nicht die Materialkosten. Der Steuerbonus gilt für die Modernisierung von Bestandsimmobilien.

Checkliste für den Erhalt des Steuerbonus:

  • Vermerk der Handwerkerleistungen in der Steuererklärung unter dem Punkt "Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen" in Zeile 75
  • Einreichung der Handwerkerrechnung (Aufbewahrung mindestens 2 Jahre)
  • Der Anteil der Arbeitskosten muss in der Rechnung separat ausgewiesen sein (kein Festpreis!)
  • Bei Wartungsverträgen: Anlage zur Rechnung, aus der die Arbeitskosten erkenntlich werden
  • Einreichung eines Überweisungsbeleges oder eines Kontoauszuges (keine Barzahlung!)
  • Die Arbeiten müssen im Haus des Kunden vollzogen werden.

Auch hier dürfen die Kosten nicht schon anderweitig steuerlich geltend gemacht worden sein.

Weitere Informationen: Handwerker-Rechnung gehört in die Steuererklärung